Ein normaler Praxisalltag. Als erstes steht die
Kastration eines Katers auf dem Plan. Da die Besitzerin, Frau Dewald,
noch nie in der Praxis war und aufgrund des vollen Wartezimmers
Zeitdruck herrscht, trägt Frau Dr. Gehlenberg nur die wichtigsten
Informationen zu Frau Dewald und ihrem Kater ein. Dass sie die Behandlung schon
gestartet hatte, ist dabei kein Problem. Sie kann sich außerhalb der
Sprechstunde alle Kunden ohne vollständige Angaben anzeigen lassen
und die Daten in einer ruhigen Minute ergänzen.
Die Kastration ist noch nicht
als Standardanwendung gespeichert (eine Standardanwendung
ist eine Zusammenstellung von Waren, Medikamenten, Leistungen und
Texten). Also wählt sie die benötigten Waren, Medikamente und
Leistungen (Untersuchung, Injektionsnarkose usw.) aus. Als sie das Xylazin
in der Erfassung verbuchen will, stellt sie fest, dass dieses Medikament
im Warenstamm noch nicht gespeichert ist. Das ist glücklicherweise
kein Problem, da sie den
Datensatz während der laufenden Erfassung neu anlegen und auch
gleich verwenden kann. Da anzunehmen ist, dass die Kastration eines Katers
noch öfter gewünscht werden wird, speichert sie die laufende Behandlung
gleich als Standardanwendung. So
kann sie bei der nächsten Kastration mit einem einzigen Tastendruck
alle Medikamente und Leistungen, die sie braucht, abrufen. Und ihren
Datenbestand kann sie einfach bei Bedarf erweitern.
Bis Frau Dewald ihren operierten
Kater abholt, werden die Daten der Behandlung in die Wartestellung
des Programms verschoben und die Tierärztin ruft als nächsten
Patientenbesitzer Herrn Marquardt, der auf ein Impferinnerungsschreiben
hin zur Wiederholungsimpfung seiner zwei Hunde gekommen ist, auf.
Bereits bei der letzten Impfung vor einem Jahr wurde der heutige
Impftermin von VetStar vorgemerkt. Rechtzeitig vor dem anstehenden
Termin stand das Anschreiben in der Liste der zu druckenden
Erinnerungsschreiben, in der je nach Situation auch andere Erinnerungstermine
etwa für Läufigkeitsunterdrückungen und Laboruntersuchungen
aufgelistet werden können.
Für die Behandlung
wählt die Tierärztin das erste Tier von Herrn Marquardt aus.
Ein kurzer Blick auf die Krankengeschichte zeigt ihr, dass es
bei früheren Behandlungen keine Besonderheiten gab. In dem
Erfassungsfenster sieht sie alle wichtigen Informationen zu dem Halter
und dem Tier. Sie stellt fest, dass Her Marquardt ein guter Kunde
ist. Er hat keine unbezahlten Rechnungen und dies bei einem
beträchtlichen Umsatz.
Da eine Impfung eine
häufig vorkommende Anwendung ist, hat sie diese als
Standardanwendung abgelegt. Sie wählt die benötigte
Impfung mit einem Tastendruck aus und hat damit die Leistungen, die
Medikamente und das Verbrauchsmaterial erfasst. Ein kurzer Blick
auf den Bildschirm zeigt ihr, dass alles seine Richtigkeit hat. Nun
wählt sie das zweite Tier aus und übernimmt die
erfasste Behandlung des ersten Tieres. Dabei zeigt VetStar an,
dass der Impfstoff zur Neige geht und trägt den Impfstoff
automatisch in der Liste der Medikamente ein, deren Mindestbestand
unterschritten ist.
Da die Besitzerin der
inzwischen erwachten Katze noch eine Wurmkur mitnimmt, trägt die
Kollegin diese noch in der laufenden Behandlung als abgegebene Ware ein.
Frau Dewald bezahlt bar und somit wird die Behandlung mit dem Ausdruck
einer Quittung beendet. Darauf findet Frau Dewald auch einige Hinweise
für den richtigen Umgang mit ihrer Katze in den nächsten
Tagen.
Nach Abschluss der Impfungen
der beiden Hunde vermerkt VetStar die nächsten Impftermine und
bietet den Ausdruck einer Rechnung oder Quittung an. Herr Marquardt
bevorzugt eine Rechnung.
Die Mahnfrist beträgt 28 Tage, kann jedoch für
jeden Kunden individuell definiert werden. Sollte Herr Marquardt seine
Rechnung verlegt haben, so kann das Dokument jederzeit nachgedruckt
werden.
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